Pflegegrad 1
Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit. Sie kommen weitgehend allein zurecht, brauchen aber Hilfe bei einzelnen Aufgaben. Anspruch auf Beratung, Entlastungsbetrag und Hilfsmittel.
Pflegegrad 1, 2, 3, 4, 5 — wer welche Leistung bekommt, ist im Pflege-Gesetz geregelt, aber selten verständlich erklärt. Hier kommt eine Übersicht — und die Einladung, im Zweifel anzurufen.
Jeder Mensch, der dauerhaft auf Hilfe angewiesen ist, kann bei seiner Pflegekasse einen Pflegegrad beantragen. Der Medizinische Dienst (MDK) oder Medicproof kommt zur Begutachtung, schaut sich Ihre Situation an und teilt Sie nach festgelegten Kriterien einem von fünf Pflegegraden zu.
Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen stehen Ihnen zu. Die Leistungen können Sie als Pflegegeld (an Sie selbst, wenn Angehörige pflegen), als Pflegesachleistungen (an einen Pflegedienst wie uns) oder in Kombination beziehen.
| Pflegegrad | Pflegegeld monatlich |
Pflegesachleistungen monatlich |
Tagespflege monatlich |
Verhinderungspflege jährlich |
|---|---|---|---|---|
| PG 1 | — | — | — | 125 € |
| PG 2 | 347 € | 796 € | 689 € | 1.612 € |
| PG 3 | 599 € | 1.497 € | 1.298 € | 1.612 € |
| PG 4 | 800 € | 1.859 € | 1.612 € | 1.612 € |
| PG 5 | 990 € | 2.299 € | 1.995 € | 1.612 € |
Stand: 2026. Beträge gem. SGB XI. Pflegegrad 1 erhält zusätzlich monatlich 131 € Entlastungsbetrag.
Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit. Sie kommen weitgehend allein zurecht, brauchen aber Hilfe bei einzelnen Aufgaben. Anspruch auf Beratung, Entlastungsbetrag und Hilfsmittel.
Erhebliche Beeinträchtigung. Sie brauchen mehrmals täglich Unterstützung — bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität. Pflegegeld und/oder Sachleistungen werden gezahlt.
Schwere Beeinträchtigung. Sie sind in vielen Lebensbereichen auf Hilfe angewiesen — meist mehrmals täglich. Höhere Geld- und Sachleistungen.
Schwerste Beeinträchtigung. Sie sind rund um die Uhr auf Hilfe angewiesen, brauchen mehrfach am Tag intensive Pflege. Hohe Leistungen aus der Pflegekasse.
Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen. Dauerhafter, hoher Pflegeaufwand — auch nachts. Maximalleistungen aus der Pflegeversicherung.
Wir helfen Ihnen, einen zu beantragen. Wir füllen mit Ihnen die Unterlagen aus, bereiten Sie auf den MDK-Termin vor und sind dabei, wenn Sie es wünschen.
Bei Ihrer Pflegekasse — schriftlich oder telefonisch. Wir helfen beim Formular.
Der Medizinische Dienst kommt zur Begutachtung. Wir bereiten Sie vor.
Die Kasse entscheidet binnen 5 Wochen über Ihren Pflegegrad.
Wir setzen den Pflegeplan um. Sie bekommen, was Ihnen zusteht.
Pflegerecht ist ein Dschungel. Wir kennen den Weg — und gehen ihn mit Ihnen. Beratung ist immer kostenfrei und unverbindlich.